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Klaus Heinrich Lockmann
Akte 102 Criminalis Verfolg von 1634


Hardcover Juni 2020
186 Seiten | ca. 21,0 x 29,7 cm
ISBN: 978-3-96014-701-5


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Aus den originalen Protokollen eines Kriminalprozesses zur Zeit des 30jährigen Krieges in Münster beschreibt das Buch die Tat.
Der Prozess fand im Jahre 1634 statt, und die Urkunden protokollieren den Vorgang über 76 Seiten. Diese Akten vermitteln ein Bild der rechtlichen Auseinandersetzungen in der damaligen Zeit. Im Verlauf der Transkription wurde erkennbar, dieser Prozess wurde nach dem Positionalverfahren geführt.
Am 3. Mai 1634 spät abends um 11 Uhr trafen sich Dietrich Löckmann, ein Soldat aus der Kompanie des Rittmeisters Johan ter Steggen und der Soldat Henrich Eiling zu einem Umtrunk im Gasthaus Lüttickhaus in der Aegidiistrasse in Münster. Hierher kamen oft Soldaten wie auch an jenem Tag.
Henrich Eiling hatte hier immer seine Herberge wenn er, aus Recklinghausen kommend, sich in Münster aufhielt. Dieterich und Henrich kannten sich, denn sie waren Nachbarskinder und Freunde. Sie feierten das Wiedersehen und tranken auf Brüderschaft. Auf Wunsch von Dieterich besorgte die Magd Else Billerman für 12 Schilling Brandwein und nach einiger Zeit waren beide volltrunken. In diesem Zustand begab sich Eiling in seine Kammer, um zu schlafen. Zuvor hatten sich aber beide Freunde noch für einen weiteren Umtrunk am nächsten Tag verabredet.
Leichenschau, Feststellung der Todesursache. Kopie unter: 6.2 (S. 30ff)
Aus den alten Gerichtsakten geht chronologisch folgendes hervor.
Mit dem Fall wurde der oberste Münsteraner Richter Dr. Rohmer betraut. Am 4. Mai wurde die Leichenschau durch ihn und dem Balbirer M. Berndt vorgenommen und dabei die Todesursache festgestellt.
Zeitgleich fand eine erste Vernehmung der Zeugen des Fiscus statt (S. 27-S.32)
Zum Hergang wurde zunächst der Knecht und die Magd von Lüttighaus für eine erste Vernehmung durch Dr. Rohmer verhört. Es sind dieses Henrich Holtman, der Knecht und Else Billerman, die Magd des Gasthauses.
Das gerichtlich amtliche Protokoll wurde durch den staatlichen Richter Joh. Dyckhoff erstellt:

Jouis quarte May Anno [4. Mai]
1634
Alß die Herren Doctor Rohmer Rich-
ter, und Licentiat alers Richt-
her, weiland H. Henriches
Eyling Leichnam besichtige, hatt
M. Berndt lange Balbirer auf
vorgangene fleißige Besichtigungh
referirt, daß der Entleibter
den Stich unden ins Leib bekom-
en und gar wundet wehrt,
alß aber er fraget wie solches
hergangen und sich zu getragen,
haben Hennrich Holtmans Lüttig-
hauses Knecht, und Elsa Bilder-
mans Lüttighauses Magd berich-
tet, daß gestern abendt umb
elff Uhren zwey Soldates in ihr
Hauß kommen, und daß man ihnen
Brandwein und Wein holen solen
begeret, und alß sie ihmes
Brandwein geholet, Wein aber nicht
bekommen konnen, der eine Soldate
Dietherich genandt, den Degen aus-
gezogen, und alle so er im Hause
gesehen, nachgeeilet und verfolget
derowegen sie sich im Hause ver-
borgen und auß den Wege gangen.
Wie aber der Endtleibter sich auß-
gezogen und nach den Bett gangen
haben sie ihm gebetten, er mogte
wiederumb aufstehen, und sie
mit gutten Wortteren stillen,
und darzwischen kommen, der
Endtleibter derowegen wiederumb
hin kommen, und zu den
Soldaten gangen, und in dem er
hinzugangen, habe der einer den
Degen gerückte und ihm ersto-
chen, sagend das habe ich
dir gelobt, du solltest zu-
rück haben geplieben, auch
der Theter gesagt, er wollte deß
Teufels aigen sein, wan er sie
nicht alle im Hause umbringen
wollte, und da sie
underschiedtlich mahles ein Licht,
ja drey oder mehr Kersen zugleich
angezündet, dennoch kein Licht
brennend behalten, sonderns so-
bald sie ist angezündet von sich
selbsten außgangen, referirte
weiters Johan Havixesbecke
Schumacher, gehort zu haben
daß in dem Hauße geruffen worden,
stecket Licht an, stecket Licht an,
und daß der Theter gesagt, er
wollte deß Theuffels sein, wen
er nicht alle im Hauße umbrechte,
actum et relatum in Lüttighaußes
auff S. Aegidii Straße belegenen
Vorhause.

Brief der Anna von der Ketten an Verteidiger Gerhard Sunderhaus. Kopie unter: 6.3 (S. 38/39)
Schon am 5. Mai, zwei Tage nach der Tat, schreibt Anna von der Ketten, die Frau des Rittmeisters Johan ter Steggen an den Freund Gerhard Sunderhaus einen Brief, ein Reiter sei aus dem Regiment ihres Mannes in Münster in Haft genommen worden mit der Anschuldigung seinen Freund getötet zu haben. Sie sei der Meinung, dass es ein Unglücksfall war und die Tat nicht vorsätzlich geschehen sei, denn beide seien Nachbarskinder und hätten sich wie leibliche Brüder geliebt. Er solle ihn nach bester Art verteidigen damit dieser nicht zum Tode verurteilt werde, sondern aus der Haft entlassen und als Gefangener dem Befehlshaber der Kompanie überstellt werde:
Unsriger gutter Freund Sunderhauß ich beim frundlich beginnen
Ihr wolt doch das Beste don mit unsem Reiter so gefangen ist
was mein Allerlebeste euch oder die Eurigen sein Lebt dage
weider kann don soll er sich nicht in verdriessen lassen, ich ver-
hoffe die Herren werden es nicht ziemmen dass sie den Gefangen
am Leben sollen straffen die weill wie so betulichen großen
Schaden gehatt wie Stadt und Stift woll bewust ist so bitt ich
freundlich ihr wolt doch das Beste dar mitt don mitt dem Gefangen
dass unser Schaden doch nicht vermert mocht werden ihr wolt doch
eur mochgelichen Preiß don die weil es unverholes geschehn
ist, sie sein gewessen wie leibliche Brüder dar bei weis ich
woll das ers aus keinen bosen opsatt gedan hat, Sunderhauß
wollte doch nicht lassen und gan bei die Herren und bitten das er
doch zum Regement gebracht mocht werden wie ein Gefangener,
den die Herren ist mit ein Handt full Blote nicht be-
holfen, Sunderhauß will doch umb Gnadt bitten die weill
es so gefallen ist, ich weis das mein Allerlebeste ser bekümmert
ist, wen er die Zeittung kriegt. Hirmit wünsche ich euch und
die Hausfrauw sampt den Kindern ein gluck selligen Morgen

Anno-1634 den -5- may

Anna von der Ketten
genambt ter Steghe Rettmestersche

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