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Helmuth Hoen
Praxishandbuch Verkaufsautomatenrecht


Taschenbuch März 2011
112 Seiten | ca. 21,0 x 29,0 cm
ISBN: 978-3-942693-80-6



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Der erste bekannte Automat wurde etwa 100 v.Chr. im antiken Griechenland in einem Tempel eingesetzt. Warf man an einer bestimmten Stelle eine Münze ein, so wurde durch die herabfallende Münze ein Hebel betätigt. Der Mechanismus führte dazu, dass Weihwasser ausgegeben wurde.
In Deutschland erhielt der Automatenhersteller Max Sielaff im Jahr 1888 das erste Patent für einen Automaten. Verkaufsschlager der damaligen Zeit waren Warenautomaten zur Abgabe von Schokolade. Die Firma Stollwerck hat damit bereits vor 120 Jahren erhebliche Umsätze erzielen können.
Im Jahr 1934 erlebte die Automatenwirtschaft einen Rückschlag, als die Nationalsozialisten ein Gesetz erließen, nach dessen Inhalt Warenautomaten nur noch von Ladenbesitzern an deren Geschäften betrieben werden durften. Zur Begründung wurde damals das unzutreffende Argument angeführt, Automaten gefährdeten ansonsten Arbeitsplätze im Einzelhandel. Im Jahr 1941 wurde der Bau von Automaten sogar gänzlich untersagt, da die Rohstoffe für die Kriegsproduktion vorbehalten bleiben sollten.
Ab den 50iger Jahren gewannen in Deutschland neben den traditionellen Warenautomaten auch zunehmend Kaltgetränkeautomaten und später Heißgetränkeautomaten eine entscheidende Rolle.
Abgesehen vom Bereich der Zigarettenautomaten, welcher insbesondere seit dem Jahr 2000 stark schrumpft, hat sich die Anzahl der in Deutschland eingesetzten Automaten kontinuierlich erhöht. Mit dem Stand des Jahres 2010 beträgt die Anzahl der im Betrieb befindlichen Verkaufsautomaten schätzungsweise: 370.000 Zigarettenautomaten
240.000 Heißgetränkeautomaten
180.000 Kaltgetränkeautomaten
60.000 Snackautomaten
25.000 Verpflegungsautomaten
20.000 Zeitungsautomaten
3.800 Eisautomaten
3.500 Briefmarkenautomaten
3.000 Prepaid-Handykartenautomaten
2.000 Fotoautomaten
1.200 Tabakautomaten („Selbstdreher-Tabak“)
Dazu kommt eine unbestimmte Anzahl von Kaugummiautomaten.
Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Ansprüche an Automaten haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht. So wurde es im Bereich der Zigaretten- und Tabakautomaten ab dem 01.01.2007 Pflicht, dass Alter des Käufers (damals mindestens 16 Jahre) zu ermitteln. Nach einer weiteren Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Automatenbereich wurde zum 01.01.2009 das Mindestalter auf 18 Jahre erhöht. Im Bereich der Getränkeautomaten hat sich der Trend zu Telemetrielösungen verstärkt. Mittels Datenfernübertragung könne nicht nur Umsätze und Füllbestände erfragt werden, auch ergeben sich Hinweise auf die Funktionsfähigkeit eines Gerätes. Das vorliegende Handbuch soll zum einen über die rechtliche Situation der Automatenbranche aufklären und zum anderen praktische Hinweise geben. Das Handbuch berücksichtigt den Entwicklungsstand bis Januar 2011. Für Anregungen ist der Autor immer dankbar.

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